Aktuelles
Betriebsratswahl – aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt lt. BAG auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur (Az. 7 ABR 28/24).
Weiterlesen unter DATEV.DE

Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 05.06.2026Potentiale der Kreislaufwirtschaft steigern
- 05.06.2026EU-Kommission leitet drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
- 05.06.2026Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtmäßig
- 05.06.2026BStBK modernisiert Vollmachtsdatenbank grundlegend
- 05.06.2026BFH: Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
- 05.06.2026Rechtsmittel der Inselgemeinde Langeoog gegen die Aufhebung von Zweitwohnungsteuerbescheiden durch das Verwaltungsgericht Oldenburg erfolglos
- 03.06.2026Rückkehrpflicht für über Uber X gebuchte Mietwagen ist bei rein nationalem Sachverhalt nicht am Unionsrecht zu messen
- 03.06.2026Anwälte müssen konkret warnen, wenn sich Chancen verschlechtern



