
Aktuelles
BFH: Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz europarechtswidrig
Der BFH hat entschieden, dass die Beschränkung der Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung auf ausländische Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (Az. IX R 32/22).
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