
Aktuelles
Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Dies entschied das BAG (Az. 5 AZR 127/24).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 21.03.2025Bundesrat stimmt KostBRÄG 2025 zu: Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld
- 21.03.2025Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates
- 21.03.2025Bundesrat: Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld
- 21.03.2025Schuldenbremse und Sondervermögen – Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu
- 21.03.2025Deutsche Industrie im Wandel: Mehr Dienstleistung, weniger Fertigung
- 21.03.2025Erzeugerpreise für Dienstleistungen im Jahr 2024 um 2,4 % gegenüber 2023 gestiegen
- 21.03.2025Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder – Darlegungs- und Beweislast
- 21.03.2025Höhere Wehrdienst-Gehälter besser als Wehrpflicht