Aktuelles
Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Dies entschied das BAG (Az. 5 AZR 127/24).
Weiterlesen unter DATEV.DE

Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 12.02.2026BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
- 12.02.2026BFH zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
- 12.02.2026BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
- 12.02.2026BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
- 12.02.2026BFH: Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile
- 12.02.2026BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis
- 12.02.2026Annahmeverzug: Arbeitgeber trägt Gehaltsrisiko bei unwirksamer Kündigung
- 12.02.2026Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle der WPK am 10. Februar 2026



