Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

Staatliche Beihilfen: Britische Steuervorteile für Unternehmen nicht rechtswidrig

Der EuGH hat einen Beschluss der EU-Kommission kassiert, in dem diese festgestellt hatte, dass das Vereinigte Königreich ausländischen Unternehmen (CFC) unberechtigte Steuervorteile gewährt habe. Kern des Streits war die Frage, wonach sich überhaupt bestimmt, wann eine Beihilfe selektiv ist (Rs. C-555/22 P u. a.).

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