Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Rechtskräftiger Schlussbescheid über NRW-Soforthilfen bleibt bestehen

Ein Handwerksbetrieb aus Werne, der im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über eine (Teil)-Rückzahlung bekommen, hiergegen aber keine Klage erhoben hatte, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1764/23).

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