Aktuelles
Cum/Ex: Finanzbehörden sind nicht ohne weiteres berechtigt, Einwendungen im strafprozessualen Vollstreckungsverfahren zu erheben
Das OLG Köln hat sich in einem Beschwerdeverfahren mit der Frage beschäftigt, wer in dem auf eine strafrechtliche Einziehungsanordnung folgenden Vollstreckungsverfahren Einwendungen gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde erheben kann (Az. 3 Ws 58-59/23).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 06.12.2024Radfahren darf nicht verboten werden
- 06.12.2024Keine Urheberrechtsverletzung durch Fassadengestaltung des Bauprojekts „Neuer Kanzlerplatz“ in Bonn
- 06.12.2024Kapitalmarktunion: Rat einigt sich darauf, Finanzdaten von Verbrauchern besser zugänglich zu machen
- 06.12.2024Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2025
- 06.12.2024Rentenreform darf junge Generation nicht noch weiter belasten
- 06.12.2024Beamte sind anlassbezogen zur Überprüfung von Besoldungsmitteilungen verpflichtet
- 06.12.2024Quarantäne wegen eines Corona-Ansteckungsverdachts – zu den Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs von Arbeitnehmern und des Erstattungsanspruchs von Arbeitgebern nach dem Infektionsschutzgesetz
- 06.12.2024Produktion im Oktober 2024: -1,0 % zum Vormonat