Aktuelles
EU: Vorläufige Einigung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS auf Juni 2026
Der Europäische Rat und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben. Damit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich vorerst auf die Umsetzung des ersten Pakets der sektorübergreifenden ESRS zu konzentrieren. Darauf weist die WPK hin.
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 19.09.2024Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab
- 19.09.2024Wohnungsbau: BRAK hält geplante Vereinfachungen für nur bedingt geeignet
- 19.09.2024Niedersächsisches Finanzgericht lässt Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu
- 19.09.2024Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als „Nebenabreden“ angesehen werden
- 19.09.2024BFH: Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
- 19.09.2024BFH: Zwingendes Dateiformat elektronischer Dokumente
- 19.09.2024BFH zum Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren
- 19.09.2024IMK Inflationsmonitor: Teuerungsraten für alle Haushaltstypen unter zwei Prozent – EZB sollte mutiger bei Zinssenkungen sein