Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine öffentliche Verwaltung kann entscheiden, allen ihren Beschäftigten das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz zu verbieten. Die nationalen Gerichte überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen die Religionsfreiheit mit den diesem Verbot zugrunde liegenden rechtmäßigen Zielen in Einklang bringen. So der EuGH (Rs. C-148/22).

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