Impressum
Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft - Treuhandgesellschaft
Landsberger Straße 205c
80687 München
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Dipl.-Kfm. Jörn D. Schulz, Steuerberater - Rechtsbeistand - Wirtschaftsmediator
Berufsbezeichnung
Die auf diesen Seiten vorgestellten Personen tragen, soweit sie als Steuerberater bezeichnet sind, den Titel Steuerberater - erworben in der Bundesrepublik Deutschland.
Berufsrechtliche Regelungen
Wir weisen ausdrücklich auf die nachfolgenden, aktuell geltenden berufsrechtlichen Regelungen und Gebührenvorschriften hin, die über die nachstehenden Links zugänglich sind.
Steuerberater:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Berufsordnung (BOStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Wir unterhalten die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der HDI- Gerling Firmen und Privat GmbH, Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe des § 53a Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 DVStB.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Steuerberaterkammer MünchenNederlinger Straße 9
Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Konzeption
Fotos
Art Direction
Programmierung
Texte
// Ellen Rutschke
Aktuelles
- 20.09.2024Staatliche Beihilfen: Britische Steuervorteile für Unternehmen nicht rechtswidrig
- 20.09.2024Erzeugerpreise im August 2024: -0,8 % gegenüber August 2023
- 20.09.2024Kostenfreier ÖPNV auch für Hilfe zur Pflege beziehende schwer- und erheblich gehbehinderte Heimbewohner
- 19.09.2024Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab
- 19.09.2024Wohnungsbau: BRAK hält geplante Vereinfachungen für nur bedingt geeignet
- 19.09.2024Niedersächsisches Finanzgericht lässt Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu
- 19.09.2024Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als „Nebenabreden“ angesehen werden
- 19.09.2024BFH: Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft