
Mandanten
Seit mehr als 20 Jahren vertrauen kleine und mittelständische Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen auf unsere Steuerkanzlei. Weil besonders die Kreativwirtschaft unsere fachspezifische Betreuung zu schätzen weiß, sind wir auf Fragen zu Künstlersozialkasse, Gesellschaftsformen, Forecast- und Wirtschaftlichkeitsanalysen für diese Berufsgruppen spezialisiert. Darüber hinaus beraten wir SexarbeiterInnen bzgl. Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Gerne helfen auch Ihnen unsere erfahrenen Steuerfachleute weiter.
Onlineshop: cleenbo Küchen-Schneidebretter / München
Medien: Filmservice Mirus / Gauting
Heilpraktiker: Praxis für Naturheilkunde und Osteopathie Johanna Teetz / München
Film- und Fernsehproduktion: cinephant GmbH / München
Veranstaltungsservice: Gutmair & Konsorten GmbH / Geretsried
Musikproduktion: Jürgen Höflich / München
Handwerk: Hopfnerräume: Fliesen, Natursteine, Mosaik / München
Fotografie: Mark Huss / München
Unternehmensberatung: EuroConsulting Group GmbH / Landshut
Change Management: Timan Bessler / München
Produktentwicklung: Pure Textile Concept GmbH / München
Facility Management: Reger Gebäudeservice / München
Arabische Lebensmittel: Alibaba Shop / München
Italienische Küche: Pizza Riviera / München
Lichtwerbung: Neon Liberda GmbH / München
Naturkosmetik: Glowing Nature / Germering
Pressearbeit: Swoboda Medien / München
Tattoo Artist: Martin Lionheart / München
Aktuelles
- 09.08.2022Stärkere Digitalisierung vor Corona führte zu weniger Kurzarbeit in der Krise 2020
- 09.08.2022Bankenprivileg nach § 19 GewStDV
- 09.08.2022Kein Anspruch auf Lärmsanierung nach Errichtung eines Buswendeplatzes
- 09.08.2022Finanzielle Entlastung für Gasimportunternehmen
- 09.08.2022Verwahrungskosten von 2.331 Euro für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig
- 09.08.2022Militärdienstleistende in der Türkei haben keine Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz
- 09.08.2022Startups bleiben zuversichtlich
- 08.08.2022Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden