Aktuelles
BFH zur Bewertung ungewisser Verbindlichkeiten
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der niedrigere, nach § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG, ermittelte Handelsbilanzwert für eine Rückstellung gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze bildet (Az. XI R 46/17).
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