Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

BFH zur Bewertung ungewisser Verbindlichkeiten

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der niedrigere, nach § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG, ermittelte Handelsbilanzwert für eine Rückstellung gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze bildet (Az. XI R 46/17).

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