Aktuelles
BFH: Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob Refinanzierungszinsen nach dem Ausfall der mit den Refinanzierungsdarlehen finanzierten Kredite des Klägers Betriebsausgaben im Rahmen einer gewerblichen Kreditvergabe darstellen, weil dem Kläger als zunächst unmittelbarer und später mittelbarer Minderheitsgesellschafter an dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft gelegen war (personelle Verflechtung), oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind (Az. X R 9/17).
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